In der Schalterstellung 8 ist das Gerät eingeschaltet. Die AZ 12 wird geheizt und die Anodengleichspannung steht zur Verfügung. Diese wird für die Schlussprüfung benötigt. Die Röhrenheizung ist eingeschaltet.
Bei der Schlussprüfung wird die Anodengleichspannung von 200 V über Vorwiderstände auf ca. 5 V heruntergeteilt und dem Steuergitter zugeführt. Das Hilfsgitter liegt über das Instrument auf Nullpotenzial.
Zur Frage, welche Übergangswiderstände zwischen den Elektroden erkannt werden klicke hier.
Da die Stiftung bei allen Schalterstellungen die Gleiche ist, gelten für die Behandlung von Röhren mit mehreren Steuer- bzw. Hilfsgittern die gleichen Regeln wie zu den Schalterstellungen 5 und 6 beschrieben.
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