In der Schalterstellung 7 ist das Gerät eingeschaltet. Die AZ 12 wird geheizt und die Anodengleichspannung steht zur Verfügung. Diese wird für die Schlussprüfung benötigt. Die Röhrenheizung ist eingeschaltet.
Bei der Schlussprüfung wird die Anodengleichspannung von 200 V über Vorwiderstände auf ca. 5 V heruntergeteilt und der Kathode zugeführt. Die zweite Anode liegt über das Instrument auf Nullpotenzial. Diese Polung ist wichtig, weil der Kathode nicht die Möglichkeit gegeben werden darf, Ladungen zu emittieren. Auch bei nur 5 V könnte ein messbarer Strom fließen, der eine galvanische Verbindung zwischen den Elektroden vortäuschen würde.
Zur Frage, welche Übergangswiderstände zwischen den Elektroden erkannt werden klicke hier.
Diese Schalterstellung ist nur bei der Prüfung von Zweiweggleichrichtern von Bedeutung. Die erste Anode wird bereits in der Schalterstellung 4 auf Schluss gegen Kathode geprüft. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das W19 keine Schlussprüfung zwischen den Anoden vorsieht.
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